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Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,13 €

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr wird berechnet nach dem tatsächlichen Trinkwasserverbrauch, gemessen mit einer Wasseruhr.
Pro Objekt (Gebäude) wird ein Freibetrag von 10 m³ für Gartenwasser usw. abgezogen.
Die Mindestvorschreibung pro Gebäude beträgt 100 m³ pro Jahr.
Für landw. Betriebe gibt es eine Freimenge von 15m³ je GVE.
die Mindestgebühr ist jedoch immer einzuhalten.