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Die Kanalbenützungsgebühr wird berechnet nach dem tatsächlichen Trinkwasserverbrauch, gemessen mit einer Wasseruhr. Pro Objekt (Gebäude) wird ein Freibetrag von 10 m³ für Gartenwasser usw. abgezogen. Die Mindestvorschreibung pro Gebäude beträgt 100 m³ pro Jahr. Für landw. Betriebe gibt es eine Freimenge von 15m³ je GVE.die Mindestgebühr ist jedoch immer einzuhalten.